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Ping-Anrufe – So reagieren Sie richtig!
Privat - Newsletter 22/02/2022
Ping- oder auch Lockanrufe sind momentan wieder in aller Munde. Die Betrugsmasche ist zwar schon etwas älter, aber immer noch aktuell. Wie die Abzocke funktioniert und wie Sie sich dagegen schützen können, haben wir in einem kurzen Artikel zusammengefasst.
Das Prinzip eines Ping-Anrufs ist schnell erklärt. Es handelt sich dabei um sehr kurze Anrufe, bei denen der Empfänger eigentlich keine Chance hat, sie anzunehmen. Zum Teil wird der Anruf sofort wieder beendet, in anderen Fällen werden solche Anrufe zu Zeiten getätigt, in denen die Verbraucher normalerweise schlafen und daher erfahrungsgemäß nicht ans Telefon gehen. Der Handy-Besitzer sieht dann die Handynummer als entgangenen Anruf auf dem Smartphone.
Und an dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Wer solch eine Telefonnummer zurückruft, muss mit hohen Kosten rechnen. Denn hinter diesen Lock-Anrufen stecken häufig teure Premium-Dienste (oft aus dem Ausland), die bei einem Rückruf hohe Kosten verursachen und mehrere Euro pro Minute kosten. Natürlich wird deshalb versucht, den Rückrufer so lange wie möglich in der Leitung zu halten. Dies geschieht auf unterschiedliche Weise. Aber egal, ob durch Warteschleifen, Bandansagen oder ein Verkaufsgespräch, am Ende steht eine hohe Rechnung, die über den Mobilfunk- oder auch über den Festnetzanbieter abgerechnet wird. Denn was viele nicht wissen: Ping-Anrufe können auch über das Festnetz eingehen.
Die Bundesnetzagentur hat das Problem auch erkannt und in § 123 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz angeordnet, dass Netzbetreiber und Mobilfunkanbieter bei einigen internationalen Vorwahlen zur Warnung eine Preisansage schalten müssen. Allerdings gilt diese Regelung nur noch bis zum 1. März 2022.
Und wie können Sie sich gegen Ping-Anrufe schützen? Eigentlich ganz einfach: Seien Sie wachsam, wenn Sie eine unbekannte Telefonnummer anruft. Rufen Sie nur zurück, wenn Sie die Nummer kennen. Vor allem dann, wenn die Nummer eine Vorwahl aus dem Ausland hat, sollten Sie gewarnt sein. Sollten Sie dennoch auf einen Lock-Anruf hereinfallen, sollten Sie umgehend auflegen und sich Uhrzeit und Länge des Anrufs notieren. Dies ist wichtig, da ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für Nummern gibt, die auf der Verbotsliste der Bundesnetzagentur stehen. Betroffene können dann die Kosten, die durch den Anruf entstanden sind, schriftlich beim Mobilfunkanbieter unter Berufung auf das Verbot reklamieren.
Die Bundesnetzagentur gibt übrigens weitere Tipps bei unerwünschten Anrufen, Nachrichten oder Kostenfallen am Telefon. Es werden nämlich immer neue Methoden erfunden, um an Ihr Geld oder Ihre Daten zu kommen. Wie Sie weitere Gefahren erkennen und sich davor schützen können, können Sie hier nachlesen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Schutz/start.html
Und an dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Wer solch eine Telefonnummer zurückruft, muss mit hohen Kosten rechnen. Denn hinter diesen Lock-Anrufen stecken häufig teure Premium-Dienste (oft aus dem Ausland), die bei einem Rückruf hohe Kosten verursachen und mehrere Euro pro Minute kosten. Natürlich wird deshalb versucht, den Rückrufer so lange wie möglich in der Leitung zu halten. Dies geschieht auf unterschiedliche Weise. Aber egal, ob durch Warteschleifen, Bandansagen oder ein Verkaufsgespräch, am Ende steht eine hohe Rechnung, die über den Mobilfunk- oder auch über den Festnetzanbieter abgerechnet wird. Denn was viele nicht wissen: Ping-Anrufe können auch über das Festnetz eingehen.
Die Bundesnetzagentur hat das Problem auch erkannt und in § 123 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz angeordnet, dass Netzbetreiber und Mobilfunkanbieter bei einigen internationalen Vorwahlen zur Warnung eine Preisansage schalten müssen. Allerdings gilt diese Regelung nur noch bis zum 1. März 2022.
Und wie können Sie sich gegen Ping-Anrufe schützen? Eigentlich ganz einfach: Seien Sie wachsam, wenn Sie eine unbekannte Telefonnummer anruft. Rufen Sie nur zurück, wenn Sie die Nummer kennen. Vor allem dann, wenn die Nummer eine Vorwahl aus dem Ausland hat, sollten Sie gewarnt sein. Sollten Sie dennoch auf einen Lock-Anruf hereinfallen, sollten Sie umgehend auflegen und sich Uhrzeit und Länge des Anrufs notieren. Dies ist wichtig, da ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für Nummern gibt, die auf der Verbotsliste der Bundesnetzagentur stehen. Betroffene können dann die Kosten, die durch den Anruf entstanden sind, schriftlich beim Mobilfunkanbieter unter Berufung auf das Verbot reklamieren.
Die Bundesnetzagentur gibt übrigens weitere Tipps bei unerwünschten Anrufen, Nachrichten oder Kostenfallen am Telefon. Es werden nämlich immer neue Methoden erfunden, um an Ihr Geld oder Ihre Daten zu kommen. Wie Sie weitere Gefahren erkennen und sich davor schützen können, können Sie hier nachlesen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Schutz/start.html