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Wildunfall – wer zahlt eigentlich die Straßenreinigung?
Verkehr - News 26/10/2020
Die Zahl der Wildunfälle ist im vergangenen Jahr auf einen neuen Rekordstand gestiegen Fast 300.000 Wildunfälle wurden bei den Kasko-Versicherungen erfasst. Das sind, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilte, 27.000 Unfälle mehr, als noch 2018. Dabei unterschätzen viele Autofahrer immer noch die Gefährdung durch Tiere, die völlig unvermittelt die Straße überqueren. Häufig verstirbt das Wildtier bei einem solchen Unfall, was zu einer Verunreinigung der Straße führt. Eine norddeutsche Verkehrsbehörde kam daraufhin auf die Idee, die Kosten für die Kadaverentfernung vom beteiligten Autofahrer einzufordern. Ob zu Recht, musste das Verwaltungsgericht (VG) Hannover entscheiden.
Kommt es nämlich zu einem Unfall, sollten Sie Folgendes beachten:
- Sofern es zu einem Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist, sollten sie umgehend anhalten und die Warnblinkanlage einschalten. Sichern Sie zudem die Unfallstelle mit einem Warndreieck.
- Versuchen Sie nicht, dem verletzten Tier zu helfen. Vor allem verletzte Wildschweine können sehr gefährlich werden.
- Melden Sie den Unfall der Polizei, damit diese den Unfall aufnehmen und den zuständigen Jagdpächter informieren kann. Dies ist auch wichtig, da Versicherungen meist nur dann Schadenersatz leisten, wenn eine schriftliche Bestätigung des Unfalls vorliegt
Das Urteil! Das VG Hannover schloss sich in seiner Entscheidung (Az.: 7 A 5245/16) dem Kläger an. Die Richter sahen keine Pflichtverletzung des Unfallfahrers und demnach auch keine Rechtsgrundlage zur Kostenübernahme. Der Jagdausübungsberechtigte darf, so die überwiegende Ansicht der Gerichte in Deutschland, seine Kosten für die Entsorgung des Kadavers weder beim beteiligten Autofahrer noch bei dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen
Hinzu kommt, dass für denjenigen keine Kostenerstattungspflicht besteht, wenn er die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich beseitigt hat. Da der Kläger wie oben beschrieben nach der Kollision mit dem Wildschwein unverzüglich die Polizei gerufen hatte, die wiederum den zuständigen Jagdpächter informierte, konnte der Autofahrer davon ausgehen, dass er für die Straßenreinigung und die Entsorgung des Kadavers alles Erforderliche getan hat, er sich also um nichts weiter kümmern musste. Der Kläger muss demnach den Kostenbescheid nicht bezahlen.
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