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Winterreifenpflicht im Ausland
Verkehr - News 26/10/2020
Die Planungen für die Weihnachtsferien stehen an und viele Familien planen in diesem Jahr mit dem Auto in den Urlaub zu fahren. Viele Urlauber möchten die freien Tage für einen Ausflug in die Berge nutzen, um Ski fahren zu gehen. Auch in unseren Nachbarländern sollten Sie jedoch darauf achten, sicher mit Ihrem Fahrzeug unterwegs zu sein. Hierzu gehört auch die richtige Bereifung des Reisefahrzeugs. Wir sagen Ihnen, in welchen Ländern Winterreifenpflicht besteht.
Zur Sicherheit sollten Sie auf dem Weg in Ihren Skiurlaub und bei Winterwetter mit Winter- oder M+S-Reifen fahren. Außerdem sollten Sie immer für eine freie Sicht und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Ihrem Vordermann sorgen. In Deutschland gilt seit 2010 die sogenannte situative Winterreifenpflicht, so dass Autofahrer bei Glatteis, Schneematsch und Schneeglätte nur mit Winterreifen unterwegs sein dürfen. In anderen Ländern gelten hingegen folgende gesetzliche Regelungen:
Schweiz:
In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings muss beachtet werden, dass es zu Geldbußen kommen kann, wenn aufgrund von ungeeigneter Bereifung der Verkehr behindert wird. Verursachen Sie mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen einen Unfall, droht Ihnen sogar eine nicht unerhebliche Mithaftung.
Österreich:
Auch in Österreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings hält es unser Nachbarland ähnlich wie wir. Bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen müssen Fahrzeuge mit Winterreifen mit einem Profil von mindestens 4mm Tiefe ausgerüstet sein. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen im Zeitraum vom 1. November bis 15. April ohne Winterreifen fährt, dem droht eine Geldbuße in Höhe von 35 Euro. Wird dabei ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet können bis zu 5.000 Euro fällig werden.
Italien:
Da in Italien regionale Unterschiede bezüglich einer Winterreifenpflicht bestehen, sollten Sie sich von Oktober bis April vor der Abreise erkundigen, ob auf Ihrer Reiseroute Winterreifenpflicht besteht. Auf der Brennerautobahn, im Aostatal sowie in einigen Provinzen in Südtirol und Mailand gilt bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Pflicht, Schneeketten oder Winterreifen aufzuziehen. Im Stadtgebiet Bozen sowie auf dem Brenner gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. April.
Frankreich:
Ähnlich sieht es auch in Frankreich aus. Hier besteht keine generelle Pflicht, Winterreifen aufzuziehen. Allerdings kann die Benutzung von Winterreifen kurzfristig für bestimmte Strecken vorgeschrieben werden. Häufig geschieht dies durch eine entsprechende Beschilderung der betroffenen Straßenabschnitte. Bei Verstößen gegen die Winterreifen- bzw. Schneekettenpflicht droht eine Geldbuße von 135 Euro. Zudem kann die Weiterfahrt untersagt werden.
Slowenien:
In Slowenien besteht vom 15. November bis zum 15. März des Folgejahres Winterreifenpflicht. Verstöße hiergegen kosten 120 Euro.
Tschechien:
In Tschechien besteht zwischen dem 1. November und dem 31. März des Folgejahres die situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind also Winterreifen vorgeschrieben.
Das „Rund um Rechtsschutz“-Team wünscht gute Fahrt.
Schweiz:
In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings muss beachtet werden, dass es zu Geldbußen kommen kann, wenn aufgrund von ungeeigneter Bereifung der Verkehr behindert wird. Verursachen Sie mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen einen Unfall, droht Ihnen sogar eine nicht unerhebliche Mithaftung.
Österreich:
Auch in Österreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings hält es unser Nachbarland ähnlich wie wir. Bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen müssen Fahrzeuge mit Winterreifen mit einem Profil von mindestens 4mm Tiefe ausgerüstet sein. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen im Zeitraum vom 1. November bis 15. April ohne Winterreifen fährt, dem droht eine Geldbuße in Höhe von 35 Euro. Wird dabei ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet können bis zu 5.000 Euro fällig werden.
Italien:
Da in Italien regionale Unterschiede bezüglich einer Winterreifenpflicht bestehen, sollten Sie sich von Oktober bis April vor der Abreise erkundigen, ob auf Ihrer Reiseroute Winterreifenpflicht besteht. Auf der Brennerautobahn, im Aostatal sowie in einigen Provinzen in Südtirol und Mailand gilt bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Pflicht, Schneeketten oder Winterreifen aufzuziehen. Im Stadtgebiet Bozen sowie auf dem Brenner gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. April.
Frankreich:
Ähnlich sieht es auch in Frankreich aus. Hier besteht keine generelle Pflicht, Winterreifen aufzuziehen. Allerdings kann die Benutzung von Winterreifen kurzfristig für bestimmte Strecken vorgeschrieben werden. Häufig geschieht dies durch eine entsprechende Beschilderung der betroffenen Straßenabschnitte. Bei Verstößen gegen die Winterreifen- bzw. Schneekettenpflicht droht eine Geldbuße von 135 Euro. Zudem kann die Weiterfahrt untersagt werden.
Slowenien:
In Slowenien besteht vom 15. November bis zum 15. März des Folgejahres Winterreifenpflicht. Verstöße hiergegen kosten 120 Euro.
Tschechien:
In Tschechien besteht zwischen dem 1. November und dem 31. März des Folgejahres die situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind also Winterreifen vorgeschrieben.
Das „Rund um Rechtsschutz“-Team wünscht gute Fahrt.