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Entschädigung bei Vorverlegung eines Fluges?
Privat - News 25/04/2022
Ein Flug, der um mehr als eine Stunde nach vorne verlegt wird, gilt als annulliert. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf am 11. April 2022 (Az.: 22 S 352/19). Das gilt übrigens auch dann, wenn der Fluggast diesen Flug in Anspruch nimmt.

Das Urteil: Das Landgericht Düsseldorf hat der Klage stattgegeben. Reisende, so die Richter, dürfen sich grundsätzlich auf die Flugzeiten verlassen, die das Reisebüro in der Reisebestätigung mitteilt. Sie müssen lediglich den Anschein erwecken, verbindlich zu sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fluggesellschaft diese Reisezeiten auch dem Reisebüro gegenüber bestätigt hat. Dem Urteil zugrunde liegt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, das zuvor vom Landgericht Düsseldorf zum konkreten Fall angerufen wurde. So ist ein Flug als „annulliert“ zu betrachten, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt. Eine vom Reiseunternehmen ausgestellte Buchungsbestätigung steht für die Flüge zudem einer Bestätigung durch die Fluggesellschaft gleich.
Das Urteil ist rechtskräftig.