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Bund hilft Thomas-Cook-Pauschalurlaubern

Privat - News 12/12/2019

Die Bundesregierung möchte Pauschalurlauber des insolventen Reiseunternehmens Thomas Cook finanziell unterstützen. Dabei geht es um den Betrag, für den die Zurich Versicherung, als zuständiger Versicherer, aller Voraussicht nach nicht aufkommen wird. Nach Angaben des Versicherungsunternehmens reicht die Versicherungssumme in Höhe von 110 Millionen Euro, mit der die Kunden abgesichert waren, nicht aus.

Bund hilft Thomas-Cook-Pauschalurlaubern
© zebryansk - Fotolia.com
Neben 60 Millionen Euro, die bereits für die Rückholung von 140.000 Passagieren ausgegeben wurden, werden etwas mehr als 50 Millionen Euro auf die weiteren Kunden verteilt. Das heißt, dass die Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook von der Versicherung 17,5 Prozent ihrer Ansprüche erstattet bekommen.

Die restlichen 82,5 Prozent des Schadens übernimmt nun die Bundesregierung. In einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 11.12.2019 heißt es hierzu:

„Kundinnen und Kunden sollen nicht auf den Schäden sitzenbleiben, die Ihnen durch die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook entstanden sind. Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen.“

Der Bund beabsichtigt, den Thomas-Cook-Kundinnen und -kunden anzubieten, ihnen die Differenz zwischen ihrer Zahlung und dem, was sie von Zurich oder von anderer Seite zurückerhalten haben, auszugleichen. Dies geschieht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Gründen des Vertrauensschutzes und zur Vermeidung unzähliger Rechtsstreitigkeiten.   

Und was bedeutet das für die betroffenen Urlauber? Auch hierzu nimmt die Bundesregierung in Ihrer Pressemitteilung Stellung:

"Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren. Die Bundesregierung werde sie Anfang 2020 über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren.“

Betroffene Urlauber sollten nun zeitnah ihre Entschädigungsforderungen an den von Zurich Versicherung beauftragten Dienstleister Kaera anmelden - und danach abzuwarten, was ihnen im Ergebnis mitgeteilt wird.
Wie Sie den Anspruch auf Erstattung Ihrer Kosten durch die Insolvenzversicherung beantragen können, haben wir Ihnen hier zusammengefasst:
https://www.oerag.de/content/service/news-infos/newsletter-beitraege/2019/thomas-cook-insolvenz-rechtsschutz-11-2019.html

 

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