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Hund in Gefahr – wann Sie im Sommer die Autoscheibe einschlagen dürfen!
Privat - Newsletter 11/08/2016
Wer kennt die Situation nicht? Neben Ihnen auf dem Supermarkt-Parkplatz steht ein Auto in der prallen Sonne. Auf der Rückbank ein Hund, wild hechelnd. Sie wollen dem armen Tier helfen. Aber dürfen Sie in dieser Situation einfach die Fensterscheibe des Autos einschlagen, um den Hund zu befreien? Wir geben die Antwort.
Vor allem in den heißen Sommermonaten kann sich das Innere eines Autos, das in der Sonne abgestellt wurde, auf bis zu 70 Grad erwärmen. Auch wenn sich der Wagen zum Zeitpunkt des Abstellens im Schatten befand, bereits nach wenigen Minuten kann das Auto aufgrund der veränderten Sonnenposition in der Sonne stehen. Ein Hund, der im Auto zurückgelassen wurde, ist in dieser Situation hilflos. Hunde regulieren ihre Temperaturen hauptsächlich über die Atmung, was dazu führt, dass sie besonders hitzeempfindlich sind. Aber wie verhält man sich richtig, wenn man einen Hund bei großer Hitze alleine in einem Auto entdeckt?
Zunächst sollten Sie versuchen den Hundehalter ausfindig zu machen. Fragen Sie dazu auch in den umliegenden Geschäften nach. Sollte dies zu keinem Erfolg führen, rufen Sie bei der Polizei an und erklären Sie ihr die Situation. Sollte hierfür Ihrer Meinung nach keine Zeit mehr sein, da sich das Tier in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, dürfen Sie auch die Scheibe des Fahrzeugs einschlagen.
Rechtlich sind Sie hier auf der sicheren Seite. In § 34 des deutschen Strafgesetzbuchs steht: „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig.“ Hierunter fallen auch Tiere. Und auch zivilrechtlich können Sie Ihr handeln auf eine gesetzliche Grundlage stützen. In § 228 Bürgerliches Gesetzbuch (kurz: BGB) haben die Gesetzgeber festgehalten: „Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich.“
Allerdings sollten Sie, bevor Sie tatsächlich die Scheibe eines Fahrzeugs einschlagen, weitere Passanten auf die Situation aufmerksam machen und diese bitten, die Situation in einem etwaigen Verfahren zu bezeugen. In Zeiten, in denen eigentlich jeder ein Smartphone besitzt, sollten Sie Ihr Vorgehen des Weiteren auf Fotos festhalten. Natürlich sollten Sie vorher überprüfen, ob sich Türen oder der Kofferraum öffnen lassen. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie die Scheibe einschlagen. Wählen Sie hierfür ein hinteres Seitenfenster, um den Schaden so niedrig wie möglich zu halten.
Nachdem Sie den Hund aus dem Fahrzeug gerettet haben, sollten Sie dem Tier unbedingt Wasser anbieten. In dem Fall, dass der Hund bereits bewusstlos ist, alarmieren Sie die Tierrettung. Bis diese eintrifft, sollten Sie unbedingt die Beine des Hundes mit feuchten Tüchern kühlen, später auch den Rest des Körpers.
Zunächst sollten Sie versuchen den Hundehalter ausfindig zu machen. Fragen Sie dazu auch in den umliegenden Geschäften nach. Sollte dies zu keinem Erfolg führen, rufen Sie bei der Polizei an und erklären Sie ihr die Situation. Sollte hierfür Ihrer Meinung nach keine Zeit mehr sein, da sich das Tier in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, dürfen Sie auch die Scheibe des Fahrzeugs einschlagen.
Rechtlich sind Sie hier auf der sicheren Seite. In § 34 des deutschen Strafgesetzbuchs steht: „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig.“ Hierunter fallen auch Tiere. Und auch zivilrechtlich können Sie Ihr handeln auf eine gesetzliche Grundlage stützen. In § 228 Bürgerliches Gesetzbuch (kurz: BGB) haben die Gesetzgeber festgehalten: „Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich.“
Allerdings sollten Sie, bevor Sie tatsächlich die Scheibe eines Fahrzeugs einschlagen, weitere Passanten auf die Situation aufmerksam machen und diese bitten, die Situation in einem etwaigen Verfahren zu bezeugen. In Zeiten, in denen eigentlich jeder ein Smartphone besitzt, sollten Sie Ihr Vorgehen des Weiteren auf Fotos festhalten. Natürlich sollten Sie vorher überprüfen, ob sich Türen oder der Kofferraum öffnen lassen. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie die Scheibe einschlagen. Wählen Sie hierfür ein hinteres Seitenfenster, um den Schaden so niedrig wie möglich zu halten.
Nachdem Sie den Hund aus dem Fahrzeug gerettet haben, sollten Sie dem Tier unbedingt Wasser anbieten. In dem Fall, dass der Hund bereits bewusstlos ist, alarmieren Sie die Tierrettung. Bis diese eintrifft, sollten Sie unbedingt die Beine des Hundes mit feuchten Tüchern kühlen, später auch den Rest des Körpers.
Tipp: Um eingeschlagene Autoscheiben zu vermeiden, lassen Sie Ihren Hund doch einfach nicht alleine in Ihrem Fahrzeug, auch wenn Sie nur kurz Brötchen holen möchten. Ihr Hund wird es Ihnen danken.