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Wenn der Torjubel zum Nachbarschaftsstreit wird

Privat - Newsletter 09/06/2016

Am 10. Juni 2016 beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich. Die deutsche Nationalmannschaft startet am 12. Juni 2016 mit ihrem Spiel gegen die Ukraine. Millionen Fernsehzuschauer werden die Spiele der EM mit Freunden in der eigenen Wohnung oder im Garten verfolgen und mitfiebern, wenn Joachim Löws Mannschaft um den EM-Pokal kämpft. Doch wie laut darf ich eigentlich zu Hause jubeln? Muss ich mich im Autokorso auch anschnallen? Und darf ich das Spiel meiner Mannschaft eigentlich auf der Arbeit gucken? Wir geben Ihnen die Antworten.

EM 2016 Streit Torjubel - Rechtsschutzversicherung
© drubig-photo - Fotolia.com
Nicht jeder Fußballfan hat Gleichgesinnte in der Nachbarschaft wohnen. Bei Anstoßzeiten um 21 Uhr (zum Beispiel beim Eröffnungsspiel) kann es deshalb bei wiederholtem Torjubel schon mal zu Streitigkeiten kommen. Aber wie laut dürfen Sie eigentlich in Ihrer Mietwohnung oder den eigenen vier Wänden sein?

Jeder hat das Recht, in seiner Wohnung ohne Beeinträchtigung durch störende Geräusche leben zu können. Da auf der anderen Seite jedoch niemand seine Wohnung, den Balkon oder Garten völlig geräuschlos nutzen kann, sind Nachbarschaftsstreitigkeiten vorprogrammiert. Durch die Immissionsschutzgesetze der Länder wird die sogenannte Nachtruhe, also die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr, besonders geschützt. Während dieser Zeit sind alle Tätigkeiten verboten, die die Nachtruhe stören könnten. Das heißt unter anderem, dass Fernseher, Radio oder auch andere Endgeräte so leise gemacht werden müssen, dass sie außerhalb der Wohnung nicht mehr zu hören sind.

Durch den Spielplan der EM in Frankreich wird es jedoch dazu kommen, dass einige Partien während der eigentlichen Nachtruhe stattfinden werden. Für offizielles Public Viewing wurde vom Gesetzgeber extra eine Sonderverordnung zum Lärmschutz gebilligt. Diese greift aber nicht für Mietwohnungen. Hier gelten weiterhin die im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelten Vereinbarungen bzw. die gesetzlich geregelte Nachtruhe. Feierwillige Fußballfans müssen sich somit damit abfinden, dass sie ab 22 Uhr etwas leiser jubeln müssen.

Ein weiteres Problem, das auftreten kann, sind Fanartikel, die man am Auto befestigt. Seien es Flaggen, Außenspiegelüberzüge oder sonstige Dekorationen: Sollten diese Artikel während der Fahrt verloren gehen und dadurch andere Fahrzeuge beschädigen, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Vor allem die beliebten kleinen Fähnchen, die in der Fensterscheibe eingeklemmt werden, sind für eine schnelle Fahrt nicht geeignet. Löst sich eine dieser Fahnen und fliegt dem Hintermann auf die Windschutzscheibe, können unter Umständen schwere Unfälle verursacht werden. Hier sollte man die Fahnen vor allem für Fahrten auf der Autobahn vor Fahrtantritt entfernen.

Spätestens seit der Weltmeisterschaft 2006 bilden sich nach erfolgreichen Spielen der deutschen Nationalmannschaft Autokorsos in den größeren Städten. Auch für sie gilt die Straßenverkehrsordnung. Das heißt, es herrscht Anschnallpflicht, auf der Motorhaube darf nicht mitgefahren werden und auch das Schwenken von Fahnen aus dem Fenster ist nicht erlaubt. Ebenso wenig das Hupen „ohne Grund“.

Bleibt noch die Frage, ob Sie das Spiel während der Arbeitszeit verfolgen dürfen. Hier sollten Arbeitnehmer besser im Vorfeld mit ihren Chefs sprechen. Der „Live-Ticker“ im Internet zählt zur privaten Nutzung des Internets und ist bei vielen Firmen während der Arbeitszeit verboten. Und auch Radiohören ist nicht überall erlaubt. Hier kommt es darauf an, ob andere Mitarbeiter gestört werden könnten und ob der jeweilige Arbeitnehmer in der Lage ist, während des Spiels weiterhin konzentriert, schnell und fehlerfrei zu arbeiten.  

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