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Nachbarschaftsstreit – Wenn im Garten dicke Luft herrscht!
Privat - News 26/09/2023
Aufdringliches Hundegebell, spielende Kinder, eine gewucherte Hecke – Gründe, um sich mit der Nachbarschaft in die Wolle zu kriegen, gibt es viele. Das Problem: Den Nachbarn begegnet man fast täglich. Das lässt den Streit immer wieder auflodern und kann das gemeinschaftliche Zusammenleben dauerhaft belasten, wenn die Angelegenheit nicht abschließend geklärt wird. Wir zeigen zwei Wege, wie sich das Problem lösen lässt.
Vermutlich hatte jeder schon einmal eine kleine Meinungsverschiedenheit mit den Nachbarn. Oft sind diese bereits mit einem Kopfschütteln ausgestanden und beim nächsten Zusammentreffen grüßt man sich, als sei nie etwas gewesen. Manchmal kommt es jedoch zu einem richtigen Streit. Laut einer YouGov-Umfrage im Auftrat der öffentlichen Versicherer, hatte jeder zweite Deutsche schon mindestens einmal Streit mit den Nachbarn oder kennt jemanden in seinem näheren Umfeld, dem das passiert ist.
Der häufigste Grund für ernstzunehmende Auseinandersetzungen ist Lärmbelästigung. 45 Prozent derjenigen, die einen Streit ausgetragen oder verfolgt haben, berichten von zu lauter Musik, schreienden Personen oder anderweitig unzumutbaren Geräuschkulissen. Damit liegt Lärm weit vor anderen Gründen, sich mit den Nachbarn zu streiten. Den zweiten Platz teilen sich geparkte Autos und die Gartengestaltung mit jeweils 20 Prozent. Aber auch Haustiere sorgen mit 19 Prozent nicht selten für Zwietracht unter Nachbarn. Weitere 18 Prozent entfallen auf Geruchsbelästigung, ausgelöst durch Rauchen oder Grillen im Garten.
Viele Streitfälle lassen sich ohne Anwaltskosten lösen. Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Experten dort zunächst um Rat fragen. Dabei sollte eine erste Falleinschätzung und vor allem eine Deckungsprüfung erfolgen. Empfehlenswert ist bei Bedarf eine telefonische Erstberatung, ohne eine Kanzlei vor Ort besuchen zu müssen. Diese Beratung ist für Kundinnen und Kunden ÖRAG Rechtsschutzversicherung sogar kostenlos. In vielen Fällen kann man sich dank dieser Beratung den Gang zum Anwalt ersparen. Falls von den Konfliktparteien gewünscht, kann auch ein neutraler Konfliktlöser oder eine neutrale Konfliktlöserin für eine Mediation zu Rate gezogen werden. Bedenkt man, dass 17 Prozent der Befragten schon mehr als einmal mit den Nachbarn aneinandergeraten ist, kann eine Mediation langfristig sogar sinnvoller sein als ein Gerichtsverfahren. Denn immerhin muss man mit den Nachbarn noch eine ganze Weile in nächster Nähe zusammenleben – Eigenheimbesitzer vielleicht sogar ein Leben lang.
Sollten Erstberatung und auch Mediation nicht helfen, bleibt manchmal nur noch der Weg zum Anwalt. Aufgrund der gestiegenen Anwalts- und Gerichtskosten kann jedoch selbst ein einfaches Missverständnis zwischen Nachbarn zu einem großen finanziellen Risiko werden. Je nach Streitwert kostet ein Gerichtsverfahren sehr schnell mehrere Tausend Euro. Und wer ohne geeigneten Schutz einen Rechtsstreit verliert, bleibt auf den Gerichtskosten und den Gebühren für den eigenen sowie den gegnerischen Anwalt sitzen. Sicherheit bietet hier eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Haus- und Wohnungsrechtsschutz. So ist man bestens abgesichert und muss bei der Problemlösung nicht aufs Geld achten.
Die YouGov-Umfrage:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, die im Auftrag der öffentlichen Versicherer stattfand. 2.051 Personen nahmen zwischen dem 11. August 2023 und 13. August 2023 daran teil. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
Der häufigste Grund für ernstzunehmende Auseinandersetzungen ist Lärmbelästigung. 45 Prozent derjenigen, die einen Streit ausgetragen oder verfolgt haben, berichten von zu lauter Musik, schreienden Personen oder anderweitig unzumutbaren Geräuschkulissen. Damit liegt Lärm weit vor anderen Gründen, sich mit den Nachbarn zu streiten. Den zweiten Platz teilen sich geparkte Autos und die Gartengestaltung mit jeweils 20 Prozent. Aber auch Haustiere sorgen mit 19 Prozent nicht selten für Zwietracht unter Nachbarn. Weitere 18 Prozent entfallen auf Geruchsbelästigung, ausgelöst durch Rauchen oder Grillen im Garten.
Viele Streitfälle lassen sich ohne Anwaltskosten lösen. Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Experten dort zunächst um Rat fragen. Dabei sollte eine erste Falleinschätzung und vor allem eine Deckungsprüfung erfolgen. Empfehlenswert ist bei Bedarf eine telefonische Erstberatung, ohne eine Kanzlei vor Ort besuchen zu müssen. Diese Beratung ist für Kundinnen und Kunden ÖRAG Rechtsschutzversicherung sogar kostenlos. In vielen Fällen kann man sich dank dieser Beratung den Gang zum Anwalt ersparen. Falls von den Konfliktparteien gewünscht, kann auch ein neutraler Konfliktlöser oder eine neutrale Konfliktlöserin für eine Mediation zu Rate gezogen werden. Bedenkt man, dass 17 Prozent der Befragten schon mehr als einmal mit den Nachbarn aneinandergeraten ist, kann eine Mediation langfristig sogar sinnvoller sein als ein Gerichtsverfahren. Denn immerhin muss man mit den Nachbarn noch eine ganze Weile in nächster Nähe zusammenleben – Eigenheimbesitzer vielleicht sogar ein Leben lang.
Sollten Erstberatung und auch Mediation nicht helfen, bleibt manchmal nur noch der Weg zum Anwalt. Aufgrund der gestiegenen Anwalts- und Gerichtskosten kann jedoch selbst ein einfaches Missverständnis zwischen Nachbarn zu einem großen finanziellen Risiko werden. Je nach Streitwert kostet ein Gerichtsverfahren sehr schnell mehrere Tausend Euro. Und wer ohne geeigneten Schutz einen Rechtsstreit verliert, bleibt auf den Gerichtskosten und den Gebühren für den eigenen sowie den gegnerischen Anwalt sitzen. Sicherheit bietet hier eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Haus- und Wohnungsrechtsschutz. So ist man bestens abgesichert und muss bei der Problemlösung nicht aufs Geld achten.
Die YouGov-Umfrage:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, die im Auftrag der öffentlichen Versicherer stattfand. 2.051 Personen nahmen zwischen dem 11. August 2023 und 13. August 2023 daran teil. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.