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Sturmabsicherung am Eigenheim
Haus & Wohnen - News 22/02/2023
In den vergangenen Jahren gab es zu Beginn des Frühjahrs einige heftige Stürme, die mehr oder weniger große Schäden hinterlassen hatten. Auch wenn Sturm und Regen unabwendbare Naturereignisse sind, können vor allem Hauseigentümer einiges tun, um Schäden am Haus oder durch herunterfallende Hausteile zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Gebäude in exponierter Lage, also auf Anhöhen, Bergkuppen oder freier Fläche, sind besonders gefährdet. Veröffentlicht der Wetterdienst eine Sturmwarnung, sollten Sie vor allem alle Fenster, Türen und Fensterläden schließen sowie etwaige Markisen aufrollen. Darüber hinaus sollten Sie Ihre Gartenmöbel sichern und Ihr unter Bäumen geparktes Fahrzeug wegfahren. Aber denken Sie immer daran: Bringen Sie sich selbst nicht unnötig in Gefahr und helfen Sie hilfsbedürftigen Personen, sich in Sicherheit zu bringen.
Sobald Windstärke 8 gemessen wird – das entspricht einer Strömungsgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h –, handelt es sich um einen Sturm im Sinne der Versicherungsbedingungen. Dann haben Sie, wenn Sie ausreichend versichert sind, Anspruch auf Schadenersatz. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachten die Orkane „Ylenia“, „Zeynep“, und „Antonia“ im Februar 2022 Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro. Wie der GDV mitteilte, liegt die Sturmserie auf Platz drei der schwersten Windstürme seit 2002. Eine gute Versicherung kann also nicht schaden.