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Sturmabsicherung am Eigenheim

Haus & Wohnen - Newsletter 28/09/2018

Kaum hat der Herbst begonnen, wird es draußen ungemütlich. Die ersten Herbststürme ziehen über das Land und hinterlassen mehr oder weniger große Schäden. Auch wenn Sturm und Regen unabwendbare Naturereignisse sind, können vor allem Hauseigentümer einiges tun, um Schäden am Haus oder durch herunterfallende Hausteile zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Sturmabsicherung am Eigenheim
© Spell - Fotolia.com
Häufig werden die Gefahren unterschätzt, die vom eigenen Haus und Grund ausgehen oder aber am eigenen Haus durch einen Sturm drohen. Neben herunterfallenden Dachziegeln können auch Schornsteine, Fallrohre oder Äste aus dem Garten herumgeschleudert werden. Besonders gefährdet sind Gebäude, die sich noch in der Bauphase befinden. Nicht ausreichend gesicherte Kräne und Gerüste können umstürzen und Personen verletzen oder angrenzende Gebäude beschädigen. Als Hausbesitzer haben Sie eine gesetzliche Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen also dafür sorgen, dass sich Ihr Haus immer in einem sicheren Zustand befindet. Wird diese Pflicht vernachlässigt und ein Passant wird z. B. durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt, können hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Halten Sie also Ihr Haus in einem sicheren Zustand und lassen Sie bauliche Mängel umgehend von einem Fachmann beheben.  Auch die Bäume in Ihrem Garten sollten regelmäßig überprüft werden. Vor allem Fäulnisbefall oder ausladende Äste stellen ein erhöhtes Risiko dar. Hilfreich ist auch der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zur Absicherung von Sturmschäden am eigenen Haus sowie einer Privat-Haftpflicht- bzw. Grundstücks- und Gebäude-Haftpflichtversicherung gegen von eigenem Grund und Haus ausgehenden Gefahren zum Schutz Dritter.

Gebäude in exponierter Lage, also auf Anhöhen, Bergkuppen oder freier Fläche, sind besonders gefährdet. Veröffentlicht der Wetterdienst eine Sturmwarnung, sollten Sie vor allem alle Fenster, Türen und Fensterläden schließen sowie etwaige Markisen aufrollen. Darüber hinaus sollten Sie Ihre Gartenmöbel sichern und Ihr unter Bäumen geparktes Fahrzeug wegfahren. Aber denken Sie immer daran: Bringen Sie sich selbst nicht unnötig in Gefahr und helfen Sie hilfsbedürftigen Personen, sich in Sicherheit zu bringen.  

Sobald Windstärke 8 gemessen wird – das entspricht einer Strömungsgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h –, handelt es sich um einen Sturm im Sinne der Versicherungsbedingungen. Dann haben Sie, wenn Sie ausreichend versichert sind, Anspruch auf Schadenersatz. Die 2018er-Winterstürme „Friederike“ und „Burglind“ haben zu besonders hohen Schäden an Wohngebäuden geführt. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilte, sind die versicherten Schäden nach Stürmen, Hagel und Starkregen mit 1,3 Milliarden Euro bereits im ersten Halbjahr 2018 so hoch wie sonst in einem ganzen Jahr. Eine gute Versicherung kann also nicht schaden.


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