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Was tun, wenn sich Wespe & Co. ins Auto verirren?

Verkehr - News 24/08/2022

Immer wieder passieren Unfälle, weil sich eine Wespe ins Auto verirrt hat und die Insassen aufgrund des Insekts hektisch oder sogar panisch reagieren. Doch welches Verhalten ist richtig? Und zahlt eigentlich die Versicherung bei einem Unfall, der durch eine Unachtsamkeit – ausgelöst durch eine Wespe – stattgefunden hat?

©Zdenek Sasek - iStock
Sollte sich eine Wespe während der Fahrt in Ihr Auto verirren, so sollten Sie vor allem eins tun – die Ruhe bewahren. Denn durch Erschrecken oder hektische Versuche, die Wespe zu vertreiben, passieren regelmäßig vermeidbare Unfälle. Der Stich einer Wespe hat in der Regel geringere Folgen als ein Unfall, bei dem Sie die Kontrolle über Ihr Fahrzeug verloren haben. Achten Sie also weiterhin auf den Verkehr, stellen Sie den Warnblinker an, und versuchen Sie vorsichtig abzubremsen, um am rechten Fahrbahnrand anzuhalten. In den meisten Fällen hilft es bereits, wenn Sie das Fenster öffnen, damit die Insekten herausfliegen können. Sollten Sie dennoch aussteigen müssen, sollten Sie weiterhin vorsichtig bleiben und auf den Verkehr achten.

Gerade für Allergiker oder kleine Kinder können Wespenstiche gefährlich werden. Hier raten Verkehrsexperten dazu, die Fenster geschlossen zu halten, sodass die Tiere gar nicht erst in das Auto kommen können. Zudem ist es ratsam, vor Antritt der Fahrt kurz zu schauen, ob sich Bienen, Wespen oder auch Spinnen im Innenraum aufhalten.

Häufig stellt sich nach einem Unfall die Frage, ob die Versicherung für den Schaden aufkommt. In Fällen, in denen durch Insekten im Auto ein Unfall passiert, reguliert die Kfz-Versicherung in der Regel den Schaden, die bei anderen Verkehrsteilnehmer*innen entstanden sind. Eigene Schäden können nur über eine Vollkaskoversicherung geltend gemacht werden. Allerdings können Versicherungen prüfen, ob betroffene Personen grob fahrlässig gehandelt haben. In diesen Fällen kann die Versicherung graduell die Leistung kürzen. Aus diesem Grunde raten Verkehrsexperten zu einer Kaskoversicherung, die den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit beinhaltet.

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