• Beitrage zum Thema Rechtsschutzversicherung

    Rechtsschutz News

    Beiträge

Sie sind hier: Startseite / ... /News & Infos /Newsletter-Beiträge

Fahrzeugschaden aufgrund von Schlaglöchern – was tun?

Verkehr - Newsletter 28/03/2019

Vor allem auf kleineren Nebenstraßen sind sie immer wieder zu finden – Schlaglöcher. Grund hierfür sind häufig Schäden durch längere Frostperioden im Winter, bei denen das Wasser, das in eine defekte Oberfläche eines Straßenbelages eindringen konnte und dort gefroren ist, die Risse beim Frieren weiter vergrößert. Doch was ist zu tun, wenn Sie tatsächlich in ein Schlagloch fahren und Ihr Auto dabei beschädigen wird? Wir geben Ihnen ein paar wertvolle Tipps.

Fahrzeugschaden aufgrund von Schlaglöchern – was tun?
© Mattoff- Fotolia.com
Grundsätzlich haben die Träger der Straßenbaulast (Bund, Land, Kreis, Kommune) aufgrund der sogenannten Verkehrssicherungspflicht eine Kontrollpflicht für die Straßen, für die sie zuständig sind. Sie müssen, wenn sie Schäden feststellen, diese potenziellen Gefahrenstellen beseitigen oder diese so sichern, dass ein weiterer Schaden vermieden wird. Der Straßenbaulastträger haftet jedoch nur, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, d.h. zum Beispiel kein Warnschild aufgestellt hat.

Im Falle eines Unfalls aufgrund eines Schlaglochs sollten Sie zunächst einmal die wichtigen Beweise fotografieren. Dazu gehört vor allem der Schaden an Ihrem Auto. Aber auch das Schlagloch selbst und die Beschilderung vor Ort sollten zur Beweisführung abgelichtet werden. Denn bei ausreichender Beschilderung muss der Autofahrer mit angemessener Fahrweise unterwegs sein. Häufig wird eine Mitschuld des Autofahrers dann angenommen, wenn er die Straße mit „unangepasster Geschwindigkeit“ befuhr.

Darüber hinaus kann es auch hilfreich sein, die Zeugenaussagen anderer Verkehrsteilnehmer aufzuschreiben und sich deren Adresse und Telefonnummer zu notieren. Außerdem sollte die Polizei informiert werden, da das Polizeiprotokoll zusammen mit einem Kostenvoranschlag der Autowerkstatt bei der für die betreffende Straße zuständigen Behörde eingereicht werden kann, um ggf. die Kosten der Reparatur erstattet zu bekommen.

Ob die Stadt oder die Kommune letztendlich für den entstandenen Schaden aufkommt, hängt vom konkreten Fall ab. Jedoch sollten Sie beachten, dass Schlaglöcher von geringer Tiefe regelmäßig hinzunehmen sind. Es wird daher angenommen, dass der Fahrzeugführer Schäden auf allgemein schlechten Straßen mit einer ausreichenden Beschilderung sowie einer angemessenen Fahrweise vermeiden kann.

Und da die Chancen vor Gericht eher gering sind, bleibt somit häufig nur eins: vorsichtig fahren!


Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation

mehr erfahren

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation
  • Weitere Serviceleistungen

mehr erfahren

Mehr zum Verkehrs-Rechtsschutz ...

Mehr zum Verkehrs-Rechtsschutz ...

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Anwaltsempfehlung
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Mediation

mehr erfahren