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Rechtsirrtümer im Alltag – Der Verkehrsunfall

Verkehr 22/02/2023

Mit unserer Rubrik „Rechtsirrtümer im Alltag“ möchten wir in unregelmäßigen Abständen populäre Rechtsirrtümer aufzeigen und juristisch richtigstellen. Auch im Straßenverkehr sind einige Rechtsirrtümer weit verbreitet. Das betrifft auch Verkehrsunfälle. Die bekanntesten Irrtümer haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Rechtsirrtümer im Alltag – Der Verkehrsunfall
©iStock - tommaso79
Die Zeit nach einem Verkehrsunfall gehört immer zu einer psychischen Drucksituation. Neben einer etwaigen Verletzung, die zuerst einmal auskuriert werden muss, müssen viele Dinge im Privat- und Berufsleben organisiert werden. Wer hier nicht aufpasst, trifft stressbedingt auch schon mal die falsche Entscheidung.

Der häufigste Rechtsirrtum betrifft aber bereits die Frage, ob man die Polizei zum Unfallort ruft oder nicht. Nicht selten (vor allem bei reinen Blechschäden) einigen sich die Unfallparteien nämlich darüber, dass man den Unfall auch ohne Polizei regeln kann. Doch hier sollten Sie vorsichtig sein. Kommt es im Nachgang doch noch zum Streit, fehlt nicht nur das Polizeiprotokoll, auch potenzielle Zeugen können nicht mehr gefunden werden. Ein Rechtsstreit, und somit weiterer Stress, wäre vorprogrammiert. Übrigens: Bei Unfällen mit Fahrzeugen, die geleast oder finanziert werden, besteht meist die Pflicht, die Polizei zu rufen.

Weit verbreitet ist auch der Irrtum, dass immer schuld ist, wer auf ein anderes Fahrzeug auffährt. In vielen Fällen ist das zwar der Fall, da überhöhte Geschwindigkeit oder ein fehlender oder zu kurzer Abstand zu Auffahrunfällen führt, aber es gibt genügend Beispiele, wo dies nicht der Fall ist. Zum Beispiel, wenn sich im Stadtverkehr oder auf der Autobahn der Nebenspurfahrer in eine Lücke quetscht und dann abrupt bremsen muss. Hier hat der Vordermann den Unfall verursacht. Ähnliches gilt auch, wenn das vordere Fahrzeug plötzlich bremst, ohne das hierfür ein Grund bestand. In diesen Fällen haftet eben nicht der Auffahrende.  
   
Auch im Nachgang gibt es immer wieder Probleme, die auf gängigen Klischees beruhen. Häufig scheuen Unfallbeteiligte das Einschalten eines Rechtsanwalts, da dieser mehr kostet, als er letztendlich einbringt. Abgesehen davon, dass eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten in vielen Fällen übernimmt, sollten Sie aber auch wissen, dass die gegnerische Versicherung auch Ihre gesetzlichen Anwaltskosten erstatten muss, wenn der Gegner den Unfall alleine verschuldet hat. Und auch bei einer Teilschuld wird nach der entsprechenden Quote reguliert. Aber Vorsicht: Abschleppkosten in weiter entfernte Werkstätten sorgen auch für Streit mit der gegnerischen Versicherung. Im Zweifel sollten Sie sich hier im Vorfeld die Übernahme der Kosten von der Gegenseite bestätigen lassen.

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