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Corona-Virus: Was muss ich arbeitsrechtlich beachten?
Arbeit - News 12/02/2020
Seit einigen Wochen hält der Corona-Virus die Welt in Atem. Mittlerweile sind auch in Deutschland die ersten Fälle bekannt geworden, wodurch die Unsicherheit bei der Bevölkerung weiter wächst. Neben dieser allgemeinen Verunsicherung ergeben sich durch den Virus aber auch arbeitsrechtliche Fragen, die wir gemeinsam mit Jörg Reineke – Anwalt für Arbeitsrecht – beantworten möchten (Stand 12.02.2020).

Darf mein Arbeitgeber mich also auf Dienstreise nach China schicken? „Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteresse abzuwägen. Überwiegen die Arbeitnehmerinteressen, darf dieser die Reise verweigern. Bei einer nicht berechtigten Verweigerung kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer abgemahnt werden. Das Auswärtige Amt warnt auf seiner Internetseite vor Reisen in die Provinz Hubei. Außerdem wird von nicht notwendigen Reisen in das übrige Staatsgebiet der Volksrepublik China mit Ausnahme der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao bis auf Weiteres abgeraten. Momentan überwiegt deshalb meiner Einschätzung nach das Arbeitnehmerinteresse“, so Jörg Reineke. In Bezug auf eine etwaige Dienstreise nach China sollten Arbeitgeber also überdenken, ob die Reise wirklich notwendig ist.

In verschiedenen Branchen, wie zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, arbeiten viele Kolleginnen und Kollegen aus China. Auch hier stellen sich verunsicherte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Frage, wie sie mit der Situation umgehen sollen. „Hier darf eine Zusammenarbeit so lange nicht verweigert werden, bis tatsächlich ein konkreter Verdacht besteht, dass diese Person erkrankt sein könnte“, stellt Reineke klar. Sollten Sie aber selbst den Verdacht haben, dass sich einer Ihrer Kollegen mit dem Corona-Virus infiziert hat, dürfen Sie Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen. Hierbei handelt es sich nämlich um ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko für die restliche Belegschaft. Dies gilt übrigens nicht nur für den Corona-Virus, sondern auch für ähnlich schwerwiegende Erkrankungen.