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Newsletter "Rund um Rechtsschutz"
Ausgabe 09/2015 | 9.09.2015

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion

Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters
Goldener Tipp: Was man nach einem Autounfall beachten sollte!
Urteil des Monats: im falschen Bus nach Hause
Gültigkeit von Geschenkgutscheinen
Und dann waren da noch ...
Goldener Tipp: Was man nach einem Autounfall beachten sollte!

Mehr als zwei Millionen polizeilich erfasste Unfälle ereignen sich pro Jahr in Deutschland. Zum Glück handelt es sich dabei häufig nur um Unfälle mit Blechschäden. Doch auch bei sogenannten „Bagatellunfällen“ (bis zu einem Schaden in Höhe von 750 Euro) sollte man einige Dinge beachten, die für die Schadenregulierung von großer Wichtigkeit sind ...


Foto: ©Dan Race - Fotolia

Urteil des Monats: im falschen Bus nach Hause

Fernbusse haben sich in den vergangenen Jahren zu einer immer beliebteren Alternative zur Bahnfahrt entwickelt. Was aber passiert, wenn man versehentlich in den falschen Bus einsteigt? Ein Ehepaar aus Lüdenscheid hatte vor dem Amtsgericht München auf Schadenersatz geklagt, nachdem es den falschen Bus bestiegen hatte und Mehrkosten für die weitere Heimreise entstanden waren ...


Foto: Petair - Fotolia

Gültigkeit von Geschenkgutscheinen
Egal, ob für Kleidung, Elektrogeräte oder einen Kochkurs – jedes Jahr werden zu Geburtstagsfeiern oder anderen Festen unzählige Warengutscheine verschenkt. Häufig landen diese erst einmal in der Schreibtischschublade. Schließlich soll der Gutschein nicht verloren gehen ...



Foto: © contrastwerkstatt - Fotolia

Und dann waren da noch ...

… Hassattacken auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken. Diese werden von den deutschen Gerichten zunehmend als genauso gravierend angesehen wie im richtigen Leben. Dies bekam nun ein verurteilter Gewalttäter aus Westfalen zu spüren. Er saß wegen einer Körperverletzung im Gefängnis, weil er seine Exfrau bedroht und mit einem Messer verletzt hatte.

Nachdem er zwei Drittel seiner Strafe abgesessen hatte, wurde der Rest zur Bewährung ausgesetzt. Verbunden war diese Bewährung mit dem Verbot, Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen. Der Verurteilte hielt sich jedoch nicht daran und beschimpfte sein Opfer auf Facebook. Ein „gröblicher und beharrlicher Verstoß gegen die Bewährungsauflagen“ befanden die Richter des Oberlandesgerichts in Hamm und hoben die Bewährung kurzerhand wieder auf.

Der Gewalttäter muss nun auch den Rest seiner Strafe im Gefängnis verbringen.

Foto: © Brian Jackson - Fotolia


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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren kostenlosen INFO§TEL-Kundenservice: Telefonnummer 0800-4636835 (deutschlandweit gebührenfrei).

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