…ein Mann aus dem Rheinland, der seinen Urlaub am Mittelmeer verbrachte. Auf einem Liegestuhl am Schwimmbecken genoss er die abendliche Sonne. Plötzlich klappte der Kopfteil der Liege nach hinten weg, wobei ein Finger des Urlaubers in der Liege eingeklemmt wurde. Bei diesem Unfall verlor der Rheinländer eine Fingerkuppe.
Trotzdem blieb seine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vor Gericht erfolglos. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass nur "sicherheitsrelevante" Teile der Hotelanlage regelmäßig kontrolliert werden müssten – unter anderem Treppen, Handläufe und Brüstungen. Eine Poolliege, so die Richter, gehöre jedoch nicht dazu.
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