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    Bauherren-Rechtsschutz

    Für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren!

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Ihr Bauherren-Rechtsschutz

Zu spät entdeckte Baumängel verursachen in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Besonders mangelanfällig sind der Rohbau, die Statik und die Dachkonstruktion. Werden Baumängel zu spät entdeckt, kann Ihnen ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung Ihres Darlehens gefährdet. Unser Bauherren-Rechtsschutz sorgt für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Er schützt Sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Sie da, selbst wenn Sie einfach nur eine Frage haben, die Sie mit einem Anwalt oder einer Anwältin telefonisch klären möchten.
Unser Bauherren-Rechtsschutz bietet Ihnen Sicherheit in rechtlichen Belangen bei:
  • Erwerb oder Errichtung eines Neubaus
  • Um- und Ausbau
  • Sanierung
Ihr Vorteil: Es gibt keine Wartezeiten.
Unser Tipp: Für kleinere Bauvorhaben bzw. Sanierungsmaßnahmen mit einer Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme bis 80.000 Euro bieten wir unseren Bauherren-Rechtsschutz to go an! Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Eigenheim energieeffizient sanieren möchten. Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Beispiele für Ihren Bauherren-Rechtsschutz

Planungsfehler beim Bau können erhebliche Schäden am Bauwerk und hohe Kosten verursachen. Und auch bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen können Fehler der Baufirmen dazu führen, dass Ihr Kostenlimit durch notwendige Ausbesserungen und Reparaturen überzogen wird. Unser Bauherren-Rechtsschutz bietet Ihnen einen optimalen Schutz bei Bau, Kauf und Sanierung Ihrer Immobilie. Ihr Bauherren-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:

Beispiel aus der Praxis: Die teure Planung

Schon vor der Finanzierung Ihres Einfamilienhauses bei Ihrem Finanzierungspartner beauftragen Sie eine Architektin mit der Planung Ihres Einfamilienhauses. Sie übersieht, dass der Baugrund nicht ausreichend tragfähig ist. Als Ihr Haus fertiggestellt ist, können Sie es nicht beziehen, da es wegen der Bodenbeschaffenheit umfangreiche Mängel aufweist. Der Schaden beträgt 250.000 €. Diesen möchten Sie von Ihrer Architektin, die auch mit der Beaufsichtigung der Bauarbeiten beauftragt war, ersetzt haben.
Streitwert: 250.000 €
Kostenrisiko: 23.700 €
Beispiel aus der Praxis: Bauverzug

Die Baufirma informiert Sie, dass sich die Abnahme Ihres Neubaus um drei Monate verzögern wird. Trotzdem wird die Bezugsfertigkeitsrate gefordert. Sie möchten die Baufirma per einstweiliger Verfügung auf die Übergabe verklagen. Die Baufirma verweist auf Baumängel, welche die Fertigstellung verzögern.
Streitwert: 410.000 €
Kostenrisiko: 31.000 €
Beispiel aus der Praxis: Der verschimmelte Dachstuhl

Sie erben ein sanierungsbedürftiges Haus. Der Dachstuhl ist so marode, dass er abgerissen und neu errichtet werden muss. Nach zwei Jahren stellen Sie Schimmelpilz am Holzgebälk des neuen Dachstuhls fest. Nähere Untersuchungen ergeben, dass das Gebälk schon beim Einbau pilzbelastet war. Nachdem Sie dem Bauunternehmen mehrfach erfolglos Fristen gesetzt haben, beauftragen Sie eine andere Firma mit der Instandsetzung. Mit einer Klage verlangen Sie von dem Architekten und der Baufirma für diese Arbeiten Ersatz der Kosten in Höhe von 80.000 €.
Streitwert: 80.000 €
Kostenrisiko: 12.500 €
Beispiel aus der Praxis: Fehlgeplante Heizungsmodernisierung

Sie haben Ihre Ölheizung gegen eine neue Wärmepumpe austauschen lassen. Bei der Inbetriebnahme wird festgestellt, dass die Heizlast nicht richtig berechnet wurde und die Räume nicht ausreichend warm werden. Mit der beauftragten Firma kommt es zu einem Rechtsstreit.
Streitwert: 42.000 €
Kostenrisiko: 9.800 €
Beispiel aus der Praxis: Photovoltaik mit Mängeln

Sie haben sich für eine leistungsstarke Photovoltaikanlage mit 20 kWp entschieden. Leider stimmen die statischen Berechnungen nicht. Die Montagefirma weist jede Schuld zurück.
Streitwert: 35.000 €
Kostenrisiko: 8.500 €

Versicherte Personen und Objekte

Versicherte Objekte
Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland:

  • Eigentumswohnung
  • Einfamilienhaus, inkl. Einliegerwohnung
  • Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten
  • Ferienwohnung bzw. -haus
Versicherte Personen
  • Versicherungsnehmer*in als Bauherr*in oder Käufer*in

Was wird gezahlt?

Ihr Bauherren-Rechtsschutz übernimmt im Fall eines Rechtsstreits – mit Ausnahme der vereinbarten Selbstbeteiligung – die Kosten bis zur vereinbar­ten Versicherungssumme für:
  • Anwälte
  • Gerichte
  • Sachverständige
  • Zeugen
  • Reisekosten
  • Mediation (auf Wunsch)
Wenn erforderlich, auch die Kosten der Gegenseite.

Was zahlt Ihr Bauherren-Rechtsschutz?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen.

Vertragsbedingungen

  • Versicherter Zeitraum: fünf Jahre
  • Versicherungssumme: 100.000 € je Rechtsschutzfall
  • keine Wartezeit
  • Selbstbeteiligung: wahlweise 250€¹/400€ oder 850€¹/1000€
  • Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall mit einer Beratung erledigt ist.

Was ist zu beachten?

  • Der Bauherren-Rechtsschutz ist bei Ihrer Sparkasse oder bei Ihrem öffentlichen Versicherer erhältlich und nur in Verbindung mit einer Finanzierung oder mit einer der folgenden Versicherungen rund um Ihr Bauvorhaben abschließbar:
    - Bauleistungsversicherung
    - integrierte Feuerrohbauversicherung (in Gebäudeversicherung)
    - Bauherren-Haftpflichtversicherung
    - Bauhelfer-Unfallversicherung
    - Rundum-Schutz bzw. Rundum-Schutz PLUS für Hauseigentümer*innen
  • Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutz-Vertrags muss vor Beginn² der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen. Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich.
  • Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst genutzt oder vermietet) mit bis zu sechs Wohneinheiten.
  • Das Objekt darf nicht unter Denkmalschutz stehen.
  • Die Bau-/Kaufsumme darf bis zu 3 Mio. € betragen.

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher.
  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
    Wir prüfen sofort die Deckungsübernahme und schätzen die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsschutzfalls ein. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen.
  • Telefonische Rechtsberatung
    Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Rechtsanwält*innen zur Erstberatung.² Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist.
  • Kanzlei-Empfehlung
    Gerne empfehlen wir Ihnen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie sich natürlich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden.
  • Mediation
    Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir Mediator*innen für eine friedliche Konfliktlösung.

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie

Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
¹ Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, sofern Ihre Kundin oder Ihr Kunde eine von uns für diesen konkreten Rechtsschutzfall empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.
² Der Beginn der Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahme ist der Zeitpunkt, zu dem erstmals der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin oder ein von dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin beauftragter Dienstleistungsbetrieb (z. B. Handwerksbetrieb) physische Veränderungen an dem Gebäude, einem Gebäudeteil oder dem Grundstück vornimmt oder vornehmen soll, um mit der konkreten Durchführung der Sanierung/Modernisierung zu beginnen. Mit „Baubeginn“ ist das Datum gemeint, an dem die Erdarbeiten beginnen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin selbst oder einer von dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin beauftragten Baufirma durchgeführt werden sollen. Erdarbeiten („erster Spatenstich“) sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen zum Zweck der Bauvorbereitung. Dem Baubeginn vorgelagerte Arbeiten, die der Säuberung und Räumung des Baugrundstücks dienen, bleiben außer Betracht (z. B. das Fällen von Bäumen, Entfernen von losem Abfall oder Schutt).
³ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
⁴ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.

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