Ihr Top-Manager-Rechtsschutz

Eine rechtliche Auseinandersetzung kann Vorständ*innen oder Geschäftsführer*innen finanziell hart treffen. Unsere Lösung für Sie: der Top-Manager-Rechtsschutz. Dieser übernimmt für Sie die Kosten, auch wenn der Streitwert Ihrer Rechtsangelegenheit – und somit der Kostenfaktor – sehr hoch ist.

Für Sie versichert

  • Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
  • Vermögensschaden-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz

Was leistet Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz?

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
In Ihrer Position können bei einem Rechtsstreit rund um Ihren Anstellungsvertrag hohe Kosten auftreten, da diese Streitigkeiten vor Zivilgerichten verhandelt werden. Hier stellen Ihre Bezüge, Versorgungsansprüche und möglichen Abfindungen den Gegenstandswert dar. Vor allem bei einem Berufungsverfahren ist Ihr Kostenrisiko enorm hoch. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung deckt das volle Kostenrisiko ab.

Praxisfall:
Nach der Übernahme durch einen Wettbewerber wird Ihnen als Geschäftsführer ein Angebot zur Aufhebung Ihres Anstellungsvertrags gemacht. Da Sie sich nicht einigen können, wird die Angelegenheit vor Gericht ausgefochten. Streitwert ist Ihr Gehalt für die Restlaufzeit Ihres Vertrags bis zu maximal drei Jahren. Bei einem Jahresgehalt von 120.000 € also maximal 360.000 €. Da werden leicht Anwalts- und Gerichtsgebühren in Höhe von 24.000 € fällig. Geht das Verfahren in Berufung, kommen weiterhin etwa 30.000 € hinzu. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt die volle Summe.

Versicherungssumme:
  • gerichtlich: 1 Mio. € (Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall: 0 €)
  • außergerichtlich: 25.000 € (Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall: 1.850 €¹/2.000 €)

Was leistet Ihr Vermögensschaden-Rechtsschutz?

Sie müssen im Rahmen Ihrer Anstellungsvertragsstreitigkeit zusätzlich einen Schadenersatzanspruch abwehren, zum Beispiel wegen mangelhafter Kontrolle der Buchhaltung? Der Vermögensschaden-Rechtsschutz deckt die Anwalts- und Gerichtskosten, die für die Wahrnehmung Ihrer Interessen im Rechtsfall entstehen.

Praxisfall:
Als Geschäftsführerin einer EDV-GmbH erhalten Sie von einem Großkunden den Auftrag, die komplette Hard- und Software für den Betrieb auf den neuesten Stand zu bringen. Sie erkennen jedoch nicht, dass die Kosten in Ihrem Haus in einem wesentlichen Punkt falsch kalkuliert wurden. Ihrem Unternehmen entsteht ein Verlust von 200.000 €. Die Gesellschaft verlangt Schadenersatz von Ihnen als Geschäftsführerin und klagt. Nach der 2. Instanz wird ein Vergleich geschlossen. Es entstehen Kosten von über 46.000 €. Diese trägt Ihr Vermögensschaden-Rechtsschutz.

Versicherungssumme:
  • gerichtlich: 1 Mio. € (Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall: 0 €)
  • außergerichtlich: 25.000 € (Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall: 1.850 €¹/2.000 €)

Was leistet Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz?

Steuerhinterziehung, illegale Beschäftigung oder Umweltdelikt: Schon ein anonymer Vorwurf gegen Vorständ*innen oder Geschäftsführer*innen reicht aus, damit die Staatsanwaltschaft eine Ermittlung einleitet. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. In jedem Fall sind Sie mit einem geeigneten Anwalt odereiner geeigneten Anwältin und dem richtigen Rechtsschutz optimal beraten.

Praxisfall:
Nach Informationen aus der Zeitung sollen Sie als namhafter Arbeitgeber am Ort Schwarzarbeitende beschäftigen. Des Weiteren sollen Lohnabrechnungen der deutschen Stammmitarbeitenden fingiert und geleistete Überstunden „brutto für netto“ ausgezahlt worden sein. Es besteht der Verdacht des Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte ohne Arbeitsgenehmigung und des Betrugs zum Nachteil der Sozialversicherung. Die Schwerpunktabteilung „Wirtschaftsstraftaten“ der Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Sie als Geschäftsführer und die verantwortliche Personalchefin der Firma ein. Ihr Anwalt erreicht eine Einstellung des Verfahrens. Es entstehen Kosten von insgesamt 28.000 €, die Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz für Sie übernimmt.

Versicherungssumme: 2 Mio. € (Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall: 0 €)

Strafkaution: 500.000 €

Was leistet Ihr Vermögensschaden-Rechtsschutz?

Steuerhinterziehung, illegale Beschäftigung oder Umweltdelikt: Schon ein anonymer Vorwurf gegen Vorständ*innen oder Geschäftsführer*innen reicht aus, damit die Staatsanwaltschaft eine Ermittlung einleitet. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. In jedem Fall sind Sie mit einem geeigneten Anwalt odereiner geeigneten Anwältin und dem richtigen Rechtsschutz optimal beraten.

Praxisfall:
Nach Informationen aus der Zeitung sollen Sie als namhafter Arbeitgeber am Ort Schwarzarbeitende beschäftigen. Des Weiteren sollen Lohnabrechnungen der deutschen Stammmitarbeitenden fingiert und geleistete Überstunden „brutto für netto“ ausgezahlt worden sein. Es besteht der Verdacht des Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte ohne Arbeitsgenehmigung und des Betrugs zum Nachteil der Sozialversicherung. Die Schwerpunktabteilung „Wirtschaftsstraftaten“ der Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Sie als Geschäftsführer und die verantwortliche Personalchefin der Firma ein. Ihr Anwalt erreicht eine Einstellung des Verfahrens. Es entstehen Kosten von insgesamt 28.000 €, die Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz für Sie übernimmt.

Versicherungssumme: 2 Mio. € (Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall: 0 €)

Strafkaution: 500.000 €

Wichtige Vorteile des Spezial- Straf-Rechtsschutzes:
  • Übernahmevon Honorarvereinbarungen mit Anwält*innen
  • Übernahmevon Sachverständigenkosten (z. B. Gutachten)
  • Vorwurf aller Vorsatzstraftaten (inklusive Verbrechen) mitversichert
  • Regressverzicht bei Verurteilung mit Strafbefehl²
  • Versicherungsschutz auch für Verstöße, die vor Vertragsbeginn liegen, sofern das Ermittlungsverfahren nach Vertragsbeginn eingeleitet wird³
  • Unterstützung bei der Erstel­lung einer Presseerklärung oder Firmenstellungnahme
  • Zeugenbetreuung
  • Einschluss externer Mandate der Geschäftsleitung, z. B. Aufsichtsrat-Vorsitz einer Tochtergesellschaft

Versicherte Personen

Versicherungsnehmer*in, jeweils in der Funktion als
  • Geschäftsführer*in einer GmbH
  • Vorstand oder Vorständin einer AG
  • Vorstand oder Vorständin eines Vereins
  • Vorstand oder Vorständin einer Genossenschaft

Was zahlt Ihr Top Manager-Rechtsschutz?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen.

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter meinrecht.de.
  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
    Wir prüfen sofort die Deckungsübernahme und schätzen die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsschutzfalls ein. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen.
  • Telefonische Rechtsberatung
    Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Rechtsanwält*innen zur Erstberatung.⁴ Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist.
  • Kanzlei-Empfehlung
    Gerne empfehlen wir Ihnen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie sich natürlich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden.
  • Mediation
    Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir Mediator*innen für eine friedliche Konfliktlösung.

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie

Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
¹ Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, sofern Sie eine von uns für diesen konkreten Rechtsschutzfall empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragen.
² Regress lediglich bei Verurteilung wegen Vorsatz.
³ Voraussetzung: Der oder die Versicherte hatte keine Kenntnis von dem Verstoß.
⁴ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die
   Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT.DE

0211 529-5555

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