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Manager-Rechtsschutz
Damit Sie für den Notfall gewappnet sind.
„Ich war über zehn Jahre als Geschäftsführer tätig. Zwei Jahre vor Vertragsende wurde ich abberufen und sofort freigestellt. Das Verfahren ging vor Gericht. Mein Manager-Rechtsschutz hat alle Kosten übernommen.“
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Manager Rechtsschutz
Ihr Manager-Rechtsschutz
Als Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung müssen Sie auch in brenzligen Situationen wichtige Entscheidungen für Ihr Unternehmen treffen. Oft ist es schwierig, frühzeitig mögliche finanzielle Risiken abzuschätzen. Auch für Fehler Ihrer Mitarbeitenden können Sie zur Rechenschaft gezogen werden. Im schlimmsten Fall haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen. Minimieren Sie dieses Risiko mit unserem Manager-Rechtsschutz! Dieser übernimmt bei rechtlichen Streitigkeiten für Sie die Kosten, auch wenn der Streitwert Ihrer Rechtsangelegenheit sehr hoch ist.
Highlights:
- Außergerichtliche Tätigkeit automatisch enthalten
- Mitversicherung von Neben- und Interimsmandaten
- Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Sachverständigen
- Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwält*innen
- Telefonische psychosoziale Beratung
- u. v. m.
Für Sie versichert
Kombinieren Sie unsere drei Bausteine für Ihre individuelle Absicherung. Wir bieten den Manager-Rechtsschutz in zwei Varianten an: COMFORT und PRO.
¹ Hinweis: Wenn der Anstellungsvertrags- und Vermögensschaden-Rechtsschutz kombiniert wird, müssen Sie sich bei beiden Bausteinen für die gleiche Variante COMFORT oder PRO entscheiden.
Gut zu wissen
- Als Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung sind Sie nicht über den herkömmlichen Berufs-Rechtsschutz versichert. Auch der gesetzliche Kündigungsschutz greift nicht!
- Die D&O-Versicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) umfasst keinen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz und oftmals auch keinen Spezial-Straf-Rechtsschutz.
- Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis können ebenso wie strafrechtliche Verfahren existenzbedrohend sein.
- Schadenersatzforderungen gehen oft in die Hunderttausende. Sind die Ansprüche berechtigt, haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten, die für die Abwehr dieser Ansprüche entstehen. Er bietet eine ideale Ergänzung zur D&O-Versicherung.
- Bei Vorliegen einer D&O-Versicherung erhalten Sie einen Nachlass von 20 % auf den Manager-Rechtsschutz.
- Die ÖRAG bietet ein qualitätsgeprüftes und spezialisiertes Anwaltsnetzwerk.
- Strafverteidiger-Hotline 24/7: Im Falle einer unerwarteten Durchsuchung oder Ermittlung steht im Rahmen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes unsere Notfall-Strafverteidiger-Hotline 24/7 zur Seite unter: 0211 98702-110.
Manager-Rechtsschutz COMFORT und PRO: Highlights
Der Anstellungsvertrags- und Vermögensschaden-Rechtsschutz ist in zwei Varianten erhältlich: COMFORT und PRO. In der folgenden Tabelle finden Sie die wichtigsten Leistungen im Überblick:
- Beispiele für Ihren Manager-Rechtsschutz
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Was leistet Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz?
In Ihrer Position können bei einem Rechtsstreit rund um Ihren Anstellungsvertrag hohe Kosten auftreten, da diese Streitigkeiten vor Zivilgerichten verhandelt werden. Hier stellen Ihre Bezüge, Versorgungsansprüche und möglichen Abfindungen denGegenstandswert dar. Vor allem bei einem Berufungsverfahren ist Ihr Kostenrisiko enorm hoch. Diese Kosten werden durch die D&O-Versicherung nicht abgedeckt. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz übernimmt das volle Kostenrisiko für Ihre gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung. Er ist somit der „Arbeits-Rechtsschutz“ für Vorständ*innen und Geschäftsführer*innen.Praxisfall:
Nach der Übernahme durch einen größeren Wettbewerber wird Ihnen als Geschäftsführer*in gekündigt. Sie schalten eine Rechtsanwältin ein. Diese versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Streitwert ist Ihr Gehalt für die Restlaufzeit Ihres Vertrags bis zu maximal 3,5 Jahren. Bei einem Jahresgehalt von 150.000 € also maximal 525.000 €. Nach mehreren Gesprächsterminen mit der Gesellschaft wird eine einvernehmliche Aufhebung Ihres Vertrages gegen Zahlung einer Abfindung erreicht. Die Anwaltskosten belaufen sich auf 12.500 €. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt die volle Summe abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Angenommen es kann keine außergerichtliche Einigung erzielt werden. In dem Fall belaufen sich die Kosten für das Gerichtsverfahren in der ersten Instanz auf 31.500 €. Ihr Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt auch hier die volle Summe abzüglich der vereinbarten SelbstbeteiligungVersicherungssumme COMFORT:- Gerichtlich: 1 Mio. €
- Außergerichtlich: 50.000 €
Versicherungssumme PRO:- Gerichtlich: 1 Mio. €
- Außergerichtlich: 500.000 €
Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall:- Gerichtlich: 0 €
- Außergerichtlich: 1.850 €¹/2.000 €
¹ Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, sofern Ihr Kunde oder Ihre Kundin eine von uns für diesen konkreten Rechtsschutzfall empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.
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- Was leistet Ihr Vermögensschaden-Rechtsschutz?
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Sie müssen im Rahmen Ihrer Anstellungsvertragsstreitigkeit zusätzlich einen Schadenersatzanspruch abwehren, z. B. wegen Kalkulationsfehlern bei der Erstellung eines Angebots oder falscher Einschätzung der Marktlage. Solche Schadenersatzforderungen gehen oft in die Hunderttausende. Sind die Ansprüche berechtigt, haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen. Ihr Vermögensschaden-Rechtsschutz deckt die Anwalts- und Gerichtskosten, die für die Abwehr solcher Forderungen entstehen.
Praxisfall:
Ihrem Unternehmen droht die Insolvenz. Die Gesellschafter werfen Ihnen als Geschäftsführer*in vor, durch eine falsche Einschätzung der Marktlage zur finanziellen Schieflage des Unternehmens beigetragen zu haben. Die Gesellschafter verlangen Schadenersatz von Ihnen als Geschäftsführer*in und klagen. Der Streitwert beträgt 5 Mio. €. In der ersten und zweiten Instanz entstehen Kosten von ca. 400.000 €. Ihr Vermögensschaden-Rechtsschutz trägt die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten.Versicherungssumme COMFORT:- Gerichtlich: 1 Mio. €
- Außergerichtlich: 50.000 €
Versicherungssumme PRO:- Gerichtlich: 1 Mio. €
- Außergerichtlich: 500.000 €
Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall:- Gerichtlich: 0 €
- Außergerichtlich: 1.850 €¹/2.000 €
¹ Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, sofern Ihr Kunde oder Ihre Kundin eine von uns für diesen konkreten Rechtsschutzfall empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.
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- Was leistet Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz?
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Steuerhinterziehung, illegale Beschäftigung oder Umweltdelikt: Schon ein anonymer Vorwurf gegen Sie als Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung reicht aus, damit die Staatsanwaltschaft eine Ermittlung einleitet. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. Strafrechtliche Verfahren sind häufig langwierig und können existenzbedrohend sein. Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz übernimmt die hohen Kosten – inklusive Honorarvereinbarungen.
Praxisfall:
Nach Informationen aus der Zeitung sollen Sie als namhafter Arbeitgeber am Ort Schwarzarbeitende beschäftigen. Des Weiteren sollen Lohnabrechnungen der deutschen Stammmitarbeitenden fingiert und geleistete Überstunden „brutto für netto“ ausgezahlt worden sein. Es besteht der Verdacht des Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte ohne Arbeitsgenehmigung und des Betrugs zum Nachteil der Sozialversicherung.
Die Schwerpunktabteilung „Wirtschaftsstraftaten“ der Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Sie als Geschäftsführer*in und die verantwortliche Personalchefin der Firma ein. Sie beauftragen einen Rechtsanwalt zu einem Stundenhonorar von 300 €.
Aufgrund der negativen Berichterstattung erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt eine Presseerklärung. Sie vereinbaren eine Pauschale von 1.500 €. Im Laufe des Verfahrens wird zu Ihrer Entlastung zusätzlich ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Die Kosten für den Sachverständigen belaufen sich auf 3.800 €.
Da die Situation für Sie auch emotional sehr belastend ist, nehmen Sie eine telefonische psychosoziale Beratung in Anspruch. Nach umfangreichen Vernehmungen, Vorlage des Sachverständigengutachtens und mehrerer Stellungnahmen erreicht Ihr Anwalt eine Einstellung des Verfahrens. Er berechnet einen Zeitaufwand von 38 Stunden. Es entstehen Kosten von insgesamt 28.000 €, die Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz für Sie übernimmt.Versicherungssumme: 2 Mio. €
Strafkaution: 500.000 €
Selbstbeteiligung: 0 €Wichtige Vorteile des Spezial-Straf-Rechtsschutzes:
- Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Anwält*innen
- Übernahme von Sachverständigenkosten (z. B. Gutachten)
- Vorwurf aller Vorsatzstraftaten (inklusive Verbrechen) mitversichert
- Regressverzicht bei Verurteilung mit Strafbefehl¹
- Versicherungsschutz auch für Verstöße, die vor Vertragsbeginn liegen, sofern das Ermittlungsverfahren nach Vertragsbeginn eingeleitet wird²
- Unterstützung bei der Erstellung einer Presseerklärung oder Firmenstellungnahme
- Zeugenbetreuung
- Einschluss externer Mandate der Geschäftsleitung, z. B. Aufsichtsrat-Vorsitz einer Tochtergesellschaft
- Telefonische psychosoziale Beratung
- 24 Stunden an Ihrer Seite: Ihre Notfall-Strafverteidiger-Hotline 0211 98702-110
¹ Regress lediglich bei Verurteilung wegen Vorsatz.
² Voraussetzung: Der oder die Versicherte hatte keine Kenntnis von dem Verstoß.
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Versicherte Personen
Versicherungsnehmer*in, jeweils in der Funktion als
- Geschäftsführer*in einer GmbH
- Vorstand oder Vorständin einer AG
- Vorstand oder Vorständin eines Vereins
- Vorstand oder Vorständin einer Genossenschaft
Was zahlt Ihr Top Manager-Rechtsschutz?
Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen.
Immer inklusive: MEINRECHT
Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter meinrecht.de.
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Wir prüfen sofort die Deckungsübernahme und schätzen die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsschutzfalls ein. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen. - Telefonische Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Rechtsanwält*innen zur Erstberatung.⁴ Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist. - Kanzlei-Empfehlung
Gerne empfehlen wir Ihnen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie sich natürlich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden. - Mediation
Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir Mediator*innen für eine friedliche Konfliktlösung.