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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 04/2018
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30.04.2018 |
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion
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Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters |
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Foto: © svetabezu - Fotolia.com
Wenn Kinder online auf Shopping-Tour gehen
Rund 80 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren sind laut einer aktuellen Online-Studie im Internet aktiv. Immer mehr Menschen nutzen das Internet mittlerweile auch zum Shoppen. Ob Spiele, Bücher oder das neueste Smartphone – im Online-Handel reichen häufig ein paar Klicks, um an das gewünschte Produkt zu kommen. Nicht immer ist der Besteller aber auch volljährig und damit uneingeschränkt geschäftsfähig. Wir erklären Ihnen, ob Eltern für etwas bezahlen müssen, das ihr minderjähriges Kind ohne ihr Wissen online eingekauft hat
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Foto: © zinkevych - Fotolia.com
Der Enkeltrick und andere Betrugsversuche am Telefon
Vom sogenannten Enkeltrick haben Sie bestimmt schon einmal gehört. Trotzdem fallen jedes Jahr viele, vor allem ältere Menschen auf diese hinterhältige Form des Betrugs herein. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Maschen, Sie am Telefon um Ihr Geld zu bringen. Wir geben einige Beispiele und sagen Ihnen, wie Sie im Falle eines ungewollten Anrufs reagieren sollten
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Foto: © karepa - Fotolia.com
Abmahnung aufgrund von Streiks?
Im April 2018 war es mal wieder so weit. Der öffentliche Dienst streikte, sämtliche Busse und Bahnen fielen aus und Kindertagesstätten blieben geschlossen. Für Arbeitnehmer – vor allem Pendler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind – ist solch ein Streik immer anstrengend. Damit Angestellte während eines Streiks keinen Ärger mit ihrem Arbeitgeber bekommen, sollten sie einige Dinge beachten
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Foto: © Gerhard Seyber - Fotolia.com
Und dann war da noch ...
... Ein Vater, der für seine Tochter ein veganes Schulessen forderte. Der zuständige Caterer der Schule lehnte dies mit der Begründung ab, dass dies organisatorisch nicht möglich sei. Zudem orientiere man sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die von einer veganen Ernährung bei Schulkindern abrate. Hiermit war der Vater jedoch nicht einverstanden und zog vor Gericht. Seiner Auffassung nach werde seine Tochter hierdurch ungleich behandelt, vegetarisches und koscheres Essen werde schließlich in der Schule angeboten. Das Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg wies die Klage trotzdem ab. Aus praktischen Gründen könne nicht jede Ernährungsüberzeugung berücksichtigt werden. Im Zweifel stehe es der Tochter zu, sich ihr veganes Essen von zu Hause mit in die Schule zu bringen.
Wichtiger Hinweis:
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.
Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.
Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.
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Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender) | Marcus Hansen | Andreas Heinsen
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer
Datenschutzbeauftragter: Hans-Peter Seif | E-Mail: info@oerag.de
Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf | Registergericht Düsseldorf HRB 12073
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 119272663
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
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