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Newsletter "Rund um Rechtsschutz" Ausgabe 02/2022

25.02.2022

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Rund um Rechtsschutz". Mit ihm halten wir Sie mit wertvollen Praxistipps und interessanten Informationen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre "Rund um Rechtsschutz"-Redaktion


 MEINRECHT - Rechtsservie von A bis Z - 0211 529-5555
Folgende Themen beinhaltet die aktuelle Ausgabe des ÖRAG Newsletters


Foto: © Fxquadro - Fotolia

Mit dem E-Scooter durch den Straßenverkehr!

Mit der Einführung der E-Scooter ist die Mobilität auf deutschen Straßen vielfältiger geworden. Seit Mitte Juni 2019 ist eine Zulassung solcher Elektrokleinstfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen möglich. Genutzt werden sie hauptsächlich als Mietroller, die man fast an jeder Ecke von verschiedenen Anbietern findet. Nun hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine erste Schadenstatistik veröffentlicht mit bedenklichem Ergebnis ...

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Foto: © zinkevych - Fotolia

Der sichere Umgang mit Ihrer Kredit- oder Girokarte

Immer mehr Menschen nutzen die Kredit- oder Girokarte im In- und Ausland als Zahlungsmittel. So haben zum Beispiel nie zuvor so viele Verbraucher in Deutschland die Girocard genutzt, wie 2021. Mit der umgangssprachlich EC-Karte genannten Girokarte wurden laut Euro Kartensysteme in Frankfurt rund 5,9 Milliarden Einkäufe in Deutschland bezahlt. Aber auch im Urlaub hat sich die Kartenzahlung schon lange als sicheres Zahlungsmittel etabliert. Allerdings sollte der Karteninhaber egal ob EC- oder Kreditkarte beim Umgang mit seiner Karte gewisse Sicherheitsregeln beachten, um das Risiko eines Missbrauchs zu verringern. Wir haben Ihnen einige dieser Regeln zusammengefasst ...

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Foto: © -fizkes - iStock

Ping-Anrufe - So reagieren Sie richtig!

Ping- oder auch Lockanrufe sind momentan wieder in aller Munde. Die Betrugsmasche ist zwar schon etwas älter, aber immer noch aktuell. Wie die Abzocke funktioniert und wie Sie sich dagegen schützen können, haben wir in einem kurzen Artikel zusammengefasst ...

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Und dann war da noch ...

...Karneval. Auch wenn es durch die Covid-19-Pandemie nur eine abgespeckte Version des normalen Straßenkarnevals geben wird, denken Sie bitte daran: Wer mit dem Auto fahren möchte, sollte sich an die folgende Faustregel halten: Wer fährt, trinkt nicht, und wer trinkt, der fährt nicht. Bereits mit einem Blutalkoholspiegel von 0,3 Promille kann ein Autofahrer seinen Führerschein verlieren. Nämlich dann, wenn er in Schlangenlinien über die Straßen fährt oder einen Unfall baut. Aber auch ohne eine Gefährdung des Straßenverkehrs kann es teuer werden. Ab 0,5 Promille werden 500 Euro fällig und Sie müssen Ihren Führerschein für einen Monat abgeben. Aber nicht nur Alkohol kann am Steuer zu Problemen führen. Auch die Verkleidung an sich stellt immer wieder ein Problem dar. Durch die Kostümierung darf die Sicherheit beim Autofahren nicht gefährdet werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Gehör oder Sicht eingeschränkt sind. Die Polizei darf in diesen Fällen ein Ordnungsgeld erheben. Wesentlich schwerwiegender sind allerdings die Folgen bei einem Unfall. Hier kann es zum Verlust des Kaskoschutzes der Versicherung kommen.

Das Rund um Rechtsschutz-Team wünscht allen Leserinnen und Lesern eine schöne Karnevalszeit.



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Wichtiger Hinweis:

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die ÖRAG Rechtsschutzversicherung ihre Kundinnen und Kunden keinesfalls telefonisch dazu auffordert, Anwalts-, Notarkosten oder sonstige Beträge per Überweisung zu begleichen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verschickt darüber hinaus keine Rechnungen per E-Mail. Momentan sind Spam-Mails mit der Absenderkennung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Umlauf, in denen sich ein als angebliche Rechnung getarnter schadhafter Anhang in Form einer sogenannten .zip-Datei befindet. Diese Datei sollten Sie unter keinen Umständen öffnen, sondern umgehend löschen.

Schnell und kompetent: Bei rechtlichen Problemen begleiten wir Sie von Anfang an mit unserem Rechtsservice MEINRECHT und sorgen für Orientierung. Wenden Sie sich daher im Schadenfall immer zuerst an MEINRECHT - erreichbar unter der Rufnummer 0211 529-5555.

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