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Wenn es im Straßenverkehr kracht. Was man nach einem Autounfall beachten sollte!
Auto & Verkehr - Newsletter 09/09/2015
Mehr als zwei Millionen polizeilich erfasste Unfälle ereignen sich pro Jahr in Deutschland. Zum Glück handelt es sich dabei häufig nur um Unfälle mit Blechschäden. Doch auch bei sogenannten „Bagatellunfällen“ (bis zu einem Schaden in Höhe von 750 Euro) sollte man einige Dinge beachten, die für die Schadenregulierung von großer Wichtigkeit sind.
Ein Unfall ist für alle Beteiligten eine Stresssituation. Daher sollte man, wenn möglich, die Ruhe bewahren. Denn in der Aufregung werden häufig Dinge vergessen, die eigentlich selbstverständlich wären.
Die erste Frage, die sich nach dem Einschalten der Warnblinkanlage und dem Aufstellen des Warndreiecks stellt, ist die, ob man die Polizei verständigt oder nicht. Bei kleineren Unfällen ist dies nicht zwingend nötig. Versicherer akzeptieren auch ein von den Unfallbeteiligten angefertigtes Protokoll. Für diese Fälle bieten die Kfz-Versicherungen häufig den „Europäischen Unfallbericht“ auf ihren Internetseiten zum kostenlosen Herunterladen an. Er ist eine sinnvolle Hilfestellung für das Erstellen eines Protokolls.
Jedoch gibt es Situationen, in denen auf jeden Fall die Polizei gerufen werden sollte. Zum einen in den Fällen, in denen ein hoher Sachschaden entstanden ist oder sogar eine Person verletzt wurde. Zum anderen dann, wenn Sie das Gefühl haben, dass andere Unfallbeteiligte unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, oder wenn, was immer wieder vorkommt, Unfallflucht begangen wurde. Auch für den Fall, dass Sie sich mit dem Unfallgegner nicht auf den Hergang einigen können, ist es ratsam, die Polizei zu rufen.
Für den Fall, dass Sie sich dagegen entschieden haben, die Polizei zu rufen, sollten Sie einige Dinge zwingend beachten. Notieren Sie sich:
Die erste Frage, die sich nach dem Einschalten der Warnblinkanlage und dem Aufstellen des Warndreiecks stellt, ist die, ob man die Polizei verständigt oder nicht. Bei kleineren Unfällen ist dies nicht zwingend nötig. Versicherer akzeptieren auch ein von den Unfallbeteiligten angefertigtes Protokoll. Für diese Fälle bieten die Kfz-Versicherungen häufig den „Europäischen Unfallbericht“ auf ihren Internetseiten zum kostenlosen Herunterladen an. Er ist eine sinnvolle Hilfestellung für das Erstellen eines Protokolls.
Jedoch gibt es Situationen, in denen auf jeden Fall die Polizei gerufen werden sollte. Zum einen in den Fällen, in denen ein hoher Sachschaden entstanden ist oder sogar eine Person verletzt wurde. Zum anderen dann, wenn Sie das Gefühl haben, dass andere Unfallbeteiligte unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, oder wenn, was immer wieder vorkommt, Unfallflucht begangen wurde. Auch für den Fall, dass Sie sich mit dem Unfallgegner nicht auf den Hergang einigen können, ist es ratsam, die Polizei zu rufen.
Für den Fall, dass Sie sich dagegen entschieden haben, die Polizei zu rufen, sollten Sie einige Dinge zwingend beachten. Notieren Sie sich:
- das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners, Name und Adresse des beteiligten Fahrers und des Beifahrers/der Beifahrer. Zur Sicherheit sollten Sie sich auf jeden Fall die Ausweispapiere zeigen lassen.
- die Versicherungsgesellschaft sowie die Nummer des Versicherungsscheins
- Unfallort und Unfallzeitpunkt
- Name und Adresse etwaiger Zeugen. Bitten Sie diese, am Unfallort zu warten
Zur weiteren Absicherung des Geschehens sollten Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus fotografieren. Zeichnen Sie im besten Fall eine Unfallskizze und achten Sie auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte.
All diese Hinweise vereinfachen die Beweisaufnahme bei den Versicherungen und ermöglichen eine komplikationslose und einfache Schadenregulierung. Weiterhin gute Fahrt wünscht die „Rund um Rechtsschutz“-Redaktion.
All diese Hinweise vereinfachen die Beweisaufnahme bei den Versicherungen und ermöglichen eine komplikationslose und einfache Schadenregulierung. Weiterhin gute Fahrt wünscht die „Rund um Rechtsschutz“-Redaktion.